Leistungen | Schadengutachten Gebrauchtwagengutachten Leasingrückgabegutachten Oldtimergutachten Haftpflichtgutachten Wertgutachten

Schadengutachten

Der Schadenbericht / Reparatur-Kalkulation

Sie hatten einen Unfall mit einem geringem Schaden (Bagatellschaden) an dem Sie nicht Schuld sind.
Damit Sie als Betroffener eines Verkehrsunfalls nicht auch noch finanziell benachteiligt werden, sollten
Sie sich an einen neutralen und kompetenten Kfz-Gutachter wenden, der den Schaden an Ihrem
Fahrzeug mit einem Schadenbericht ausreichend darstellt. In einem solchen Fall erstelle ich Ihnen
ein Schadenbericht / Reparaturkalkulation um Ihnen eine Grundlage zur Anspruchssicherung gegenüber
dem Schädiger und/oder der leistungspflichtigen Versicherung zu geben.

Der Schadenbericht, als Beitrag Ihrer Schadenminderungspflicht, nimmt im Wesentlichen zu schaden-
relevanten Einzelfragen Stellung. Er beinhaltet vorrangig nur Teilbereiche der Schadenfeststellung,
Kalkulation oder Wertermittlung. Er hat sowohl schadenfeststellenden wie auch beweissichernden
Charakter und wird in Form und Umfang in der Regel auch vom Auftraggeber mitbestimmt.

Der von mir erstellte Schadenbericht ist unabhängig, neutral und wird nach den hohen Qualitäts-
standards der FSP Schaden- und Wertgutachterdienst GmbH als Partner des TÜV Rheinland erstellt.

Mein Schadenbericht basiert umfänglich auf die vom IfS Institut für Sachverständigenwesen formulierten
Leitsätze für Gutachten und andere Sachverständigenleistungen und beinhaltet folgende Angaben und
Werte, die Sie brauchen, um den Schaden fachgerecht beheben bzw. regulieren zu lassen.

Dazu gehören im Wesentlichen die

  • Auftragsbeschreibung und involvierte Beteiligte
  • einfache Beschreibung des Fahrzeuges in Bezug auf Fahrzeugdaten und Identifikation
  • Feststellung und Beschreibung der Unfallschäden, auch mittels einer aussagekräftiger
    Fotodokumentation
  • Kalkulation der unfallbedingten Reparaturkosten (Lohn-, Lackierung-, Ersatzteilkosten)
    in Form einer Reparaturkalkulation zur fachgerechten und vollständigen Wiederherstellung
    des Fahrzeuges unter Berücksichtigung der vom Hersteller vorgeschriebenen Reparatur-
    methoden
  • voraussichtliche Reparaturdauer
  • Angaben zum Wertausgleich bei Wertverbesserung

Zur Erinnerung! Eine Gutachtenfertigstellung durch mich erfolgt i.d.R. innerhalb von 1-2 Tagen.
Das komplette Schadengutachten wird anschließend in Abstimmung mit Ihnen per Post, per Email
oder per Fax an die zahlungspflichtige Versicherung bzw. an Ihren Rechtsanwalt und an Sie versandt.

Die Kosten für mein Schadenbericht / Kalkulation gehören mit zum Schadensumfang und werden
bei eindeutiger Sachlage von der leistungspflichtigen Versicherung mit übernommen.

Gebrauchtwagengutachten

Gebrauchtwagen-Zustandsbericht / Wertgutachten

Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf – oder auf Nummer Sicher mit Begleitung eines
Sachverständigen.

Sie möchten Sich einen Gebrauchtwagen kaufen und sind sich über den tatsächlichen Wert
und technischen Zustand nicht im klaren.

Fragen Sie mich als Experten um den Zustand Ihres Wunschfahrzeuges festzustellen oder nehmen
Sie mich einfach zu Ihrem nächsten Gebrauchtwagenkauf mit.

Mit meiner Unterstützung zahlen Sie nur das, war das Fahrzeug wirklich Wert ist.

Ich untersuche Ihr Wunschfahrzeug in einer zerlegungsfreien Sicht- und soweit möglich einer Wirkungs-
und Funktionsprüfung mit Hilfe modernster Prüf- und Diagnosegeräte. Ich zeige bei meiner Prüfung
eventuelle Mängel und Schwächen auf die die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinträchtigen,
untersuche das Fahrzeug auf eventuelle Unfallschäden bzw. Reparaturlackierungen und schätze ein,
welche perspektivischen Reparaturaufwände möglicherweise auf Sie zu kommen könnten.

Diese Punkte werden überprüft

  • Karosserie / Lackierung
  • Fahrwerk
  • Lenkung
  • Bremsen
  • Motor
  • Antrieb
  • Beleuchtung / Sicherheit
  • Probefahrt

Nach der exakten und umfassenden Begutachtung erstelle ich Ihnen ein Gebrauchtwagen-
Zustandsbericht. Dieser liefert Ihnen einen zuverlässige, individuelle Übersicht über den aktuellen
Zustand des Fahrzeugs, ausgerichtet an festgelegten Qualitätsnormen. Nur ein Gebrauchtwagen,
der meinen anspruchsvollen Qualitätsnormen entspricht, erhält das Zertifikat.

Wertgutachten

Sie möchten Ihr Fahrzeug verkaufen und sind sich über den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeuges
nicht im klaren. Sie möchten Sich gegenüber dem Käufer absichern und den technischen Zustand
Ihres Fahrzeuges dokumentieren.

Mit einem Wertgutachten erzielen Sie einen höheren Verkaufserlös und beugen den typischen
Einwänden des Käufers bei den Preisverhandlungen vor. Ich erstelle Ihnen ein umfassenden
Wertgutachten-Zertifikat. Auf Wunsch beziffere ich mit einer Wertermittlung den aktuellen Marktwert
zu dem Ihr Fahrzeug gehandelt wird. Mit diesen Wertgutachten können Sie Ihr Fahrzeug guten
Gewissens zu einem marktgerechten Preis verkaufen.

Leasingrückgabegutachten

Rücknahmegutachten für Leasingfahrzeuge

Die Rückgabe Ihres Leasingfahrzeuges steht an. Dann ist Vorsicht geboten!

Wenn ein Leasingvertrag endet, kann es teuer werden. Die Bewertung Ihres Fahrzeugs durch das
Autohaus oder einen von der Leasingbank beauftragten Gutachter führt nach der Rückgabe häufig
zu Streit. Dann sind Sie im Nachteil, weil Sie Ihr Fahrzeug schon abgegeben haben und so das
wichtigste Beweisstück – das Auto – nicht mehr haben. Denn die von Händler und Leasingbank
beauftragten Sachverständigen stehen häufig in ständiger Geschäftsbeziehung, so dass deren
Unabhängigkeit mitunter fraglich ist.

Damit Sie nicht mit ungerechtfertigten und überzogenen Forderungen des Autohauses und der
Leasingbank konfrontiert werden sollten Sie vor dem Rückgabetermin eine unabhängige Fahr-
zeugbewertung oder ein Gutachten durch einen neutralen Kfz-Sachverständigen erstellen lassen.

Ich erstelle Ihnen ein Wertgutachten mit allen etwaigen Schäden und einer Minderwertermittlung
entsprechen des Alters und der Laufleistung Ihres Fahrzeuges, auf dessen Grundlage Sie
entscheiden können, ob und welche Schäden Sie vor der Rückgabe Instandsetzen lassen.
Weiterhin berate ich Sie über empfehlenswerte Aufbereitungs- und Schönheitsreparaturen,
die Sie bei der Fahrzeugrückgabe in eine bessere Verhandlungsposition bringen. Ihr Fahrzeug
muss nicht in einem perfekten Neuzustand, sondern nur in einem alters- und laufzeitentsprechenden
Gebrauchszustand sein.

Die von mir erstellte Fahrzeugbewertung beruhen auf den Kriterien der „Fairen Fahrzeugbewertung“
in der exakt geregelt ist, welche Mängel und Schäden als zumutbare Gebrauchsspuren eingestuft
werden und welche nicht. Diese Kriterien endsprechen exakt denen der meisten Leasingbanken
und Prüforganisationen. So wird dieser Kriterienkatalog auch von den Sachverständigen des TÜV
bei den von ihnen durchgeführten, durch die Leasingbanken beauftragten Rücknahmegutachten
angewendet.

Im Falle eines Leasingvertrages mit Restwertabrechnung erstelle ich Ihnen ein Wertgutachten in
dem der aktuelle, reale Marktwert des Fahrzeuges genau beziffert wird. Denn bei Leasingverträgen
mit Restwertabrechnung stehen Sie laut Vertrag für den Verkaufspreis des Fahrzeugs zum Ende
der Vertragslaufzeit ein. Das bedeutet, Sie müssen nachzahlen, wenn der von der Leasingbank
oder vom Autohaus ermittelte Verkaufswert niedriger ist als der kalkulierte Restwert, der zum
Vertragsbeginn definiert wurde.

Kontaktieren Sie mich vor der Rückgabe Ihres Fahrzeuges bei ihrem Autohaus, damit wir gemeinsam
die Fahrzeugrückgabe professionell vorbereiten. Im Anschluss können Sie ruhigen Gewissens,
ohne die Angst mit ungerechtfertigten Forderungen konfrontiert zu werden, Ihr Fahrzeug bei Ihrem
Autohaus abgeben.

Oldtimergutachten

Woher weiß ich, wie viel mein Oldtimer nach objektiven Kriterien heute Wert ist?

Oldtimer sind für ihre Besitzer vor allem Liebhaber-Fahrzeuge. Wichtig ist aber, den tatsächlichen
Marktwert Ihres Oldtimers zu ermitteln. Dafür erstelle ich Ihnen ein umfangreiches Wertgutachten.

In dem von mir erstellten Wertgutachten beschreibe ich Auftragsgemäß das Fahrzeug in allen
Einzelheiten. Neben der umfangreichen Auflistung der technischer Daten, erstelle ich eine detaillierte
Zustandsbeschreibung aller Baugruppen. Wurden am Fahrzeug Restaurierungen und Umbauten
vorgenommen, führe ich diese detailliert im Gutachten auf.

Nach einer umfangreichen Marktrecherche stelle ich den realistischen Marktwert sowie den
Wiederbeschaffungs- oder den Wiederherstellungswert Ihres Oldtimers fest. Mit meinem umfang-
reichen Oldtimer Wertgutachten erhalten Sie eine genaue Dokumentation des Fahrzeugzustandes.
Das von mir erstellte Gutachten bietet Ihnen eine sichere Grundlage für Kauf, Verkauf und den
Abschluss einer Versicherung. Damit Sie noch lange Freude am Ihrem Oldtimer haben, empfehle ich
Ihnen, in regelmäßigen Abständen eine Aktualisierung der Wertfindung für Ihr Fahrzeug vornehmen
zu lassen, da sich der Oldtimermarkt in ständiger Bewegung befindet. Gerne übernehme ich für Ihr
Fahrzeug die weiterführenden Ergänzungen zum Gutachten und Wertermittlungen in den Folgejahren.

Als Partner der FSP kann ich neben meiner jahrelangen Oldtimererfahrung auf die Spezialisten der
FSP-Classic-Competence zurückgreifen.

Damit bin ich für Sie ein Kompetenter Partner im Bereich Bewertung, Beratung und Informations-
beschaffung von Oldtimern und Sammlerfahrzeugen. Mit meinem Fachwissen, und der speziellen
Schulung zum FSP Oldtimerspezialisten und dem umfangreichen Archiv der FSP-Classic-Competence
stehe ich Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Oldtimer kompetent und flexibel zur Seite.
Grundlage für meine verlässliche Gutachtenerstellung und Wertermittlung historischer Fahrzeuge
bildet die kontinuierliche Marktbeobachtung, die ich als zentrales Element meiner Sachverständigen-
tätigkeit verstehe. Ich biete Ihnen aktuelle Auskünfte und authentische Bewertungen. Zusammen mit
meiner Fachkompetenz und dem Knowhow der FSP-Classic-Competence erhalten Sie einen umfang-
reichen Service. Ich stehe Ihnen als ausgesprochener Oldtimerspezialist jederzeit mit Rat und Tat
zur Seite.

  • Oldtimergutachten
  • Gutachten zur Versicherungseinstufung
  • Marktforschung und Trendanalysen
  • Neupreisrecherche
  • Restaurationsbegleitung
  • Beratung zu FIA und FIVA Wagenpässen
  • Unfallschadengutachten für Oldtimer
  • Technik-Check für Gebrauchtwagengarantie

Technische Gutachten

Bei Aggregatschäden, Brandursachenermittlungen, Diebstahlschäden, Lackierungsmängeln oder
Funktionsausfällen an Bauteilen erstelle ich für Sie ein umfassendes technisches Gutachten.
In einer detaillierten Dokumentation kläre ich spezifische Schaden-zusammenhänge und beleuchte
den Sachverhalt umfänglich.

Technische Gutachten können, Feststellungen zu Ursache, zum Umfang und der Verantwortlichkeit
bei Schäden an Aggregaten, zum Beispiel bei Motor- und Getriebeschäden umfassen. Ermittelt
werden neben der Schadenursache, die wirtschaftlichste Reparaturmöglichkeit, die zu erwartenden
Reparaturkosten und weitere relevante Werte, wie z.B. der Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Weiterhin dienen technische Gutachten zur Aufklärung/Ursachenermittlung von aufgetretenen Schäden,
nachdem ein Umbau von Fahrzeugen, einem Austausch oder einer Reparatur von Aggregaten.

Zum Umfang eines technischen Gutachtens gehören

  • Schadenumfang
  • Schadenursache
  • Verantwortlichkeit
  • Reparaturkosten
  • Reparaturmöglichkeiten
  • Regulierungsrelevante Werte

Rechnungsprüfung

Die Reparatur/Instandsetzung Ihres Fahrzeuges ist durchgeführt worden und Sie erhalten die
Rechnung Ihrer Kfz-Werkstatt.

Selbstverständlich sollten Sie eine Reparaturrechnung Ihres Fahrzeugs genauso prüfen wie jede
andere Rechnung im Alltag.

Sie stellen fest, dass die Rechnung höher ausfällt als im Schadengutachten/Kostenvoranschlag
kalkuliert.

Wollen Sie diesen höheren Rechnungsbetrag nun einfach hinnehmen?

Nein! Nutzen die Möglichkeit der Rechnungsprüfung durch mich als KFZ-Sachverständigen.

Die Rechnung der Kfz-Werkstatt wird detailliert daraufhin überprüft, welche Positionen der
Schadenbeseitigung zuzuordnen sind und welches anderer Aufwand ist. Diese Positionen
gehen wir gemeinsam mit Ihnen durch und entweder Sie klären die Angelegenheit selbst
mit Ihrer Werkstatt oder wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der Klärung.

Für einen Laien ist es schwer erkennbar, ob Arbeiten am Fahrzeug fachlich korrekt ausgeführt
wurden, die Arbeiten notwendig waren oder ob die berechneten Leistungen überhaupt erbracht
wurden.

Durch Begutachtung Ihres Fahrzeugs prüfe ich die Rechnung auf Plausibilität. Erst nachdem
die Rechnungsprüfung positiv ausgefallen ist, sollten Sie die Rechnung begleichen.

Gutachtenerstellung innerhalb von 24h

In der Regel erfolgt die Erstellung eines Gutachtens innerhalb von 24h nach Besichtigung des
Fahrzeuges. Um ein Gutachten innerhalb von 24h zu erstellen, müssen die Besichtigungs-
und Witterungsbedingungen eine Schadenseinschätzungen ermöglichen und alle notwendigen
Informationen und Unterlagen zur Verfügung stehen. Sollte eine umfassende Besichtigung nicht
möglich sein und/oder nicht alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stehen, wird das
Gutachten schnellstmöglich nach der Besichtigung und zur Verfügungsstellung aller Informationen
und Unterlagen erstellt.

Haftpflichtgutachten

Sie hatten einen Unfall an dem Sie nicht Schuld sind. Damit Sie als Betroffener eines
Verkehrsunfalls nicht auch noch finanziell benachteiligt werden, sollten Sie sich an einen 
neutralen und kompetenten Kfz-Gutachter wenden, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug
mit einem Haftpflichtgutachten exakt und umfassend darstellt.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch)
Anspruch auf Schadenersatz. Das Haftpflichtgutachten dient der Feststellung der
unfallbedingt eingetretenen Schäden am Fahrzeug. Es hat sowohl schadenfeststellenden
wie auch beweissichernden Charakter.

Das von mir erstellte Haftpflichtgutachten ist unabhängig, neutral und wird entsprechend
der hohen Qualitätsstandards der FSP Schaden- und Wertgutachterdienst GmbH als
Partner des TÜV Rheinland erstellt.

Mein Haftpflichtgutachten basiert umfänglich auf die vom IfS Institut für Sachverständigenwesen
formulierten Leitsätze für Gutachten und andere Sachverständigenleistungen und beinhaltet
folgende Angaben und Werte, die Sie brauchen, um den Schaden fachgerecht beheben bzw.
regulieren zu lassen.

Dazu gehören im Wesentlichen:

  • die Auftragsbeschreibung und involvierte Beteiligte
  • umfängliche Beschreibung des Fahrzeuges in Bezug auf Fahrzeugdaten,
    Identifikation, Serien- und Sonderausstattung
  • Feststellung von reparierten Vorschäden bzw. nicht-reparierten Altschäden
  • Feststellung und Wertung der Unfallschäden, auch mittels einer
    aussagekräftiger Fotodokumentation
  • Prognostizierung der unfallbedingten Reparaturkosten (Lohn-, Lackierung-,
    Ersatzteilkosten) in Form einer Reparaturkalkulation zur fachgerechten und
    vollständigen Wiederherstellung des Fahrzeuges unter Berücksichtigung
    der vom Hersteller vorgeschriebenen Reparaturmethoden
  • voraussichtliche Reparaturdauer
  • Angaben zum Wertausgleich bei Wertverbesserung
  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswert bezogen auf den Schadentag im
    Totalschadensfall bzw. bei fiktiver Abrechnung
  • voraussichtliche Wiederbeschaffungsdauer
  • Stellungnahme zur merkantilen Wertminderung
  • Ermittlung des Restwertes am Markt und Auflistung der Bieter
  • Nutzungsausfallentschädigung

Eine Gutachtenfertigstellung durch mich erfolgt i.d.R. innerhalb von 1-2 Tagen. Das komplette 
Schadengutachten wird anschließend in Abstimmung mit Ihnen per Post, per Email oder per
Fax an die leistungspflichtige Versicherung bzw. an Ihren Rechtsanwalt und an Sie versandt.

Zur Erinnerung! Die Kosten für mein Haftpflichtgutachten gehören mit zum Schadensumfang
und werden bei eindeutiger Sachlage von der leistungspflichtigen Versicherung mit übernommen.

Ich bin für Sie im Schadenfall rund um die Uhr erreichbar. Egal, wo sich Ihr Fahrzeug in Berlin
oder Brandenburg befindet. Ich komme direkt zu Ihnen vor Ort!
(am Unfallort, bei Ihnen zu Hause oder in der Werkstatt Ihres Vertrauens)

Wertgutachten

Sie möchten den Wert Ihres Fahrzeuges für Kauf, Verkauf oder für die Versicherung wissen?

Sie möchten Ihr Auto verkaufen, als Oldtimer versichern oder müssen für Finanzamt, Gerichte
oder Behörden nachweisen was Ihr Fahrzeug wert ist?

Als KFZ-Sachverständiger ermittle ich für Ihr Fahrzeug den tatsächlichen Wert und dokumentiere
den technischen Zustand.

Bevor Sie ein Gebrauchtfahrzeug erwerben, möchten Sie wissen, dass der Kaufpreis auch mit dem
tatsächlichen Wert des Fahrzeuges übereinstimmt. Gegenüber dem Finanzamt, vor Gericht, bei
Ihrer Versicherung oder gegenüber Behörden müssen Sie den Wert Ihres Fahrzeuges darlegen.
Das von mir erstellte KFZ-Wertgutachten betrachtet nicht nur die Daten aus dem Fahrzeugschein,
sondern ermittelt den tatsächlichen Fahrzeugwert aus vielen unterschiedlichen Faktoren wie Alter,
Anzahl Fahrzeughalter, gefahrene Kilometer, Abnutzungsspuren, Unfallschäden, allgemeiner
Zustand und vieles mehr.

So berücksichtige ich in meinen Wertgutachten die Sonderausstattungen und die allgemeine
Marktlage für den Fahrzeugtyp oder das Segment. Vor allem wenn Ihr Fahrzeug Umbauten
aufweist, Getunt ist und viel Zubehör verbaut wurde, ist es um so wichtiger den Zustand exakt
zu dokumentieren um einen exakten Wert ermitteln zu können.

Zur Erstellung des Wertgutachtens nehme ich Ihr Fahrzeug genauestens unter die Lupe,
gleiche die Fahrzeugdaten mit den vorhandenen Papieren ab, prüfe die Ausstattung anhand
einer VIN-Abfrage und rekonstruiere das Fahrzeugleben anhand aller Unterlagen und meiner
exakten Fahrzeugprüfung.

Im Gutachten treffe Ich Aussagen über den aktuellen Marktwert, den Wiederbeschaffungswert,
den Händlereinkaufswert eventuell anstehende Reparaturen und vieles mehr. Weiterhin
bescheinige ich im Gutachten ob eventuelle Reparaturen ordnungsgemäß erledigt wurden
und reparierte Unfallschäden vorliegen.

Meine Ergebnisse halte ich in einem exakten Wertgutachten fest, welches eine gute Basis zur
Erzielung eines fairen Kauf- oder Verkaufspreises darstellt.

Mit dem von mir erstellten Wertgutachten können Sie sicher in Kaufs- oder Verkaufsverhandlungen
gehen, oder den Wert des Fahrzeuges gegenüber Ihrer der Versicherung, dem Finanzamt, vor
Gericht oder Behörden nachweisen.